Das Sozialticket kommt!
Ab 03. Januar 2022 kann das Sozialticket in der Mobilitätszentrale in der Holmpassage für 25 € pro Monat gekauft werden. Berechtigt sind alle Sozialpass-Inhaber*innen mit Erstwohnsitz in Flensburg. Dazu müssen der Sozialpass und ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Im Januar wird zum Erwerb des Sozialtickets der Sozialpass des Vorjahres anerkannt.
Das Sozialticket gilt im ÖPNV im Flensburger Stadtgebiet. Das Sozialticket kann sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern erworben werden, allerdings beträgt der Preis immer 25 €. Der Erwerb des Sozialtickets ist ausschließlich in der Mobilitätszentrale in der Holmpassage möglich. Das Sozialticket kann auch durch Dritte gegen Vorlage einer Vollmacht, des Sozialpasses und des Lichtbildausweises der berechtigten Person gekauft werden, wenn es zum Beispiel für mobilitätseingeschränkte Personen schwierig ist, die Mobilitätszentrale selbst aufzusuchen. Vor Ablauf des Sozialtickets können Flensburger*innen in der Mobilitätszentrale rechtzeitig ein neues Ticket erwerben.
Das Sozialticket wird als eine personengebundene, nicht übertragbare Monatskarte ausgegeben und ist nicht an den Kalendermonat gebunden. Vor Ort werden beim Kauf Vor- und Zuname der/des Berechtigten eingetragen. Im Bus müssen bei Kontrollen die Fahrkarte und der amtliche Lichtbildausweis vorgezeigt werden.
Wie bei einer allgemeinen Monatskarte können bis zu drei Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung der/des Fahrkarteninhaber*in frei mitfahren. An Sonn- und Feiertagen können ein Erwachsener und bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitgenommen werden.
Der für das Sozialticket erforderliche Sozialpass ist bei der bequa in der Nikolaistraße 3 erhältlich. Über die Voraussetzungen für den Erhalt des Sozialpasses informiert die bequa auf ihrer Homepage unter www.bequa.de oder unter Tel. 0461 – 1503 138.