Das Gesetz ist am 01.06.2022 in Kraft getreten. Die Umsetzung wird derzeit auf Landesebene vorbereitet.
Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf eine Auszahlung durch einen mindestens einmonatigen Bezug von Wohngeld im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.03.2022.
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt so zeitnah wie möglich und wird mit einem automatisierten Bescheid angekündigt.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese ebenfalls über die bekannten Kanäle kommunizieren.
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