Die Jugendämter der Stadt Flensburg und des Kreises Schleswig-Flensburg suchen Menschen, die bereit sind, Verantwortung für die Zukunftsgestaltung eines Kindes oder Jugendlichen zu übernehmen und sich für ehrenamtliche Vormundschaft zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgabe eines ehrenamtlichen Vormundes ist es, Kinder und Jugendliche zu begleiten und als Ansprechpartner*in und rechtliche/r Vertreter*in zu agieren. So können Vormünder z.B. auch Jugendliche auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz begleiten.
Für die Übernahme einer Vormundschaft bedarf es keiner Ausbildung oder rechtlicher Vorkenntnisse. Eine Vormundschaft können Personen übernehmen, die bereit sind, sich langjährig und kontinuierlich ehrenamtlich zu engagieren und dabei kooperativ und flexibel zu handeln. Sie sollten ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft mitbringen und Kindern und Jugendlichen mit Empathie und Freude begegnen. Die Bereitschaft zur Kooperation mit den leiblichen Eltern, dem Jugendamt, den betreuenden Einrichtungen und den Pflegefamilien wird ebenfalls vorausgesetzt.
Eine Vormundschaft zu übernehmen bedeutet nicht, ein Kind oder einen Jugendlichen bei sich aufzunehmen. Der Vormund soll dennoch regelmäßig Zeit mit dem betreuten Kind (Mündel) verbringen und bei Fragen und Problemen zur Verfügung stehen.
Wir laden interessierte Personen herzlich zu unserer Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 25.01.2024 um 18:00 Uhr im Kay Nebel Saal, Kreishaus, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig ein.
Anmeldung wird erbeten bei Herrn Thomas Kuchel (0461/85-2783 oder per E-Mail unter kuchel.thomas(mp)flensburg.de) oder Herrn Martin Sader, martin.sader(mp)schleswig-flensburg.de).