Neben der Stadt Flensburg gilt der Sozialpass damit auch in der Stadt Glücksburg, in den Gemeinden Harrislee und Handewitt sowie in den Gemeinden der Ämter Hürup, Langballig und Oeversee.
Der Sozialpass gewährt Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen auf Angebote und Veranstaltungen im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich, um ihnen die Teilhabe daran zu ermöglichen.
Erhalten können ihn:
Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung nach dem SGB XII
Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I
und Personen mit geringem Einkommen, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Das Einkommen wird vor Ort geprüft. Berechtigt sind auch Familienangehörige der genannten Personen ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, Ehe- oder auch Lebenspartner). Wer den Sozialpass erhalten möchte, sollte einen aktuellen Leistungsbescheid oder Einkommensnachweis vorlegen. Ob ein Anspruch auf den Sozialpass besteht, kann vorab über den Sozialpassrechner auf der Homepage der Bequa ausgerechnet werden.